Verordnung
Serviceliste
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Motorisch-funktionelle Behandlung / HandtherapieListenelement 1
Therapiedauer 30 Minuten
Einige Beispiele:
- Manuelle Therapie
- Schienenbau für Arm, Hand oder Finger
- Verbesserung von Gelenkfunktionen einschließlich Gelenkschutz
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
- Narbenbehandlung
- Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
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Sensomotorisch-perzeptive BehandlungListenelement 2
Therapiedauer 45 Minuten
Einige Beispiele:
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen zur Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung auch unter Einbeziehung technischer Hilfe
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Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte BehandlungListenelement 3
Therapiedauer 30 Minuten
Einige Beispiele:
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen
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Psychisch-funktionelle BehandlungListenelement 4
Therapiedauer 60 Minuten
Einige Beispiele:
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens sowie der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
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Hausbesuch
Der Arzt kann Hausbesuch verordnen bei Bedarf. Auf der Heilmittelverordnung ist dies angekreuzt. Die Therapie findet im häuslichen Umfeld, im Seniorenheim oder Pfegeheim statt. Auch bei einer Kurzzeitpflege kann die Therapie fortgeführt werden.
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Leistungen außerhalb der Heilmittelverordnung
Bei schon verordneter Ergotherapie kann die Therapie als Selbstzahler fortgeführt werden. Die Behandlungskosten sind den gesetzlichen Krankenkassen angepasst.